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Kinderschutzbund

Kinderrechte, die in Zusammenhang mit würdigem Wohnraum stehen:

 

1. Recht auf Gleichheit: Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. ( Artikel 2)

 

2. Recht auf Gesundheit: Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)

 

3. Recht auf Spiel und Freizeit: Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)

 

4. Schutz der Privatsphäre und Würde: Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)

 

5. Das Recht auf Überleben und Entwicklung des Kindes: Das angeborene Recht auf Leben und die Pflicht des Staates, das Überleben und die Entwicklung des Kindes sicherzustellen. (Artikel 6)

 

6. Das Recht auf angemessene Lebensbedingungen: Jedem Kind soll ein gewisser Lebensstandard ermöglicht werden. Dazu gehört es z. B. die Ernährung und Bekleidung von Kindern sicherzustellen und die Wohnungen so auszustatten, dass die zentralen Bedürfnisse erfüllt werden (z. B. in Form von sanitären Anlagen). (Artikel 27)

 

 

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