Zentrum für selbstbestimmtes Leben

Teilnahme am Firmenlauf 2018 in Bad Kreuznach

Hintere Reihe von links nach rechts:

Persönliche Assistentinnen von Cindy Davì (Geschäftsführung und Teilhabeberatung ZSL Bad Kreuznach e.V.), Hans Gerhard Molz (Büroleiter ZSL Bad Kreuznach e.V.), Elena Sichvardt (Abrechnungsservice ZSL Bad Kreuznach e.V.), Alexandra Sichvardt, Helmuth Hausmann (Vorstand ZSL Bad Kreuznach e.V.)

 

Vordere Reihe von links nach rechts:

Cindy Davì (Geschäftsführung ZSL Bad Kreuznach e.V.), Irene Alberti (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung ZSL Bad Kreuznach e.V.), Anita Ferres (Vorstand ZSL Bad Kreuznach e.V.)

 

Kleine Fotos außen rechts von oben nach unten:

Norbert Brings (Vorstand und Beratungsteamleiter ZSL Bad Kreuznach e.V.), Benno Molter (Abrechnungsservice ZSL Bad Kreuznach e.V.)

 

Statements was fehlender und mangelhafter Wohnraum für Ratsuchende vom ZSL Bad Kreuznach e.V. und zugehöriger EUTB bedeutet und welche Umsetzungen folgen müssen:

 

Menschen mit Beeinträchtigung sind, je nach Beeinträchtigung, mehr oder weniger auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen.

 

Durch einen Umzug in eine eigene Wohnung können Menschen mit Beeinträchtigung einen wichtigen Schritt in Richtung Selbstbestimmung tun, da sie ihre Alltagstrukturen selbst organisieren können. Ein guter Ansprechpartner ist die Landesberatungsstelle „Barrierefreies Bauen und Wohnen“, natürlich auch die Gewobau Bad Kreuznach.

 

 

Fehlender Wohnraum führt zu folgenden Schwierigkeiten:

 

1. Die Betroffenen müssen bei Eltern oder Verwandtschaft wohnen bleiben

  • eventuelle Entwicklungs- und Entfaltungsstörungen
  • Wenige Möglichkeiten der Selbstentscheidung, da man sich auf Grund des Verhältnisses mehr gebunden und verpflichtet fühlt (ein emotionales Verhältnis besteht). Selbst, wenn der Betroffene eine Persönliche Assistenz zur Verfügung hat – und sich damit selbst organisieren könnte -, werden viele Eltern/ oder Angehörige immer noch mitentscheiden wollen
  • Rechtliche und soziale Probleme nach Versterben der hauptverantwortlichen Pflegeperson

2. Zwangsunterbringung in besonderen Wohnformen

  • Keine Mitbestimmung bezüglich künftiger oder aktueller Mitbewohner
  • Keine Freiräume
  • Abhängigkeit von Pflegediensten und/oder Einrichtungspersonal

3. Mangelnde Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit

  • Feste fremdbestimmte Uhrzeiten, da der Betroffene innerhalb einer Einrichtung oder bei einem Familienmitglied lebt
  • Mehr Hürden zu lernen, sein Leben (vollständig) selbst organisieren zu können
  • Probleme auf der Arbeitsstelle, da man es im Privatbereich gewohnt ist, Unterstützung zu bekommen

 

Damit genügender und nutzbarer Wohnraum für Menschen mit Beeinträchtigung vorhanden ist, müssen folgende Punkte umgesetzt werden:

 

1. Notwendige DIN Normen zum barrierefreien Wohnen. Am besten eine Begehung mit einem Betroffenen. Ansonsten ist der Wohnraum für Betroffene nicht nutzbar. Zudem sollte das Darlehensverfahren für barrierefreien Bau vereinfacht und höhere Darlehensbeträge ausgezahlt werden.

 

2. Unterstützungsangebote für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Beeinträchtigung.

 

3. Barrierefreie Wohnungen müssen verstärkt unabhängig vom Besitz eines Wohnberechtigungsscheins an Menschen mit Beeinträchtigung vergeben werden. Das Verhältnis „Gehaltseinnahmen – Erhalt von Wohnberechtigungsschein – Verhältnismäßig viele barrierefreie Wohnungen“ muss für Menschen mit Beeinträchtigung gelockert werden.

 

4. Luxussanierungen können sich in der Regel Menschen mit Beeinträchtigungen nicht leisten.

 

5. Eine Wohnung inmitten einer schlechten Infrastruktur ist schwierig nutzbar für Menschen mit Beeinträchtigung.

 

6. Barrierefreie Wohnungen sollten ausschließlich an Menschen mit Beeinträchtigung und altersschwache Menschen vergeben werden. Spätestens sobald die Nachfrage besteht, sollte dies umgesetzt werden.

 

 

Für Darlehen kann man die KfW Bank anfragen und die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren Umbauten mit maximal 4000 Euro. Um diese Summe für Umbauten mehrfach zu bekommen unterliegt dem Ermessen der Krankenkassen. Für individuelle Fragen zum Thema Wohnen und Behinderung geben das ZSL Bad Kreuznach e.V. und zugehörige EUTB Teilhabeberatung.

Zentrum für selbstbestimmtes Leben

 

Abgabe Vertonung Vorstellung ZSL Bad Kreuznach e.V.

vor Präsentation BfW; Alberti, Irene Stand 2.7.2020

Abgabe Vertonung Vorstellung ZSL Bad Kreuznach e.V.

und EUTB nach Präsentation BfW; Alberti, Irene Stand 2.7.2020

Alberti BfW Präsentation