DGB Statement für Homepage vom Bündnis Wohnen Bad Kreuznach

Die Zeit, da wachsende Wirtschaft mit steigendem Wohlstand für alle verbunden war, ist vorbei. Die Ungleichheit im Land hat eine neue Qualität erreicht. Trotz Wachstum werden die Armen mehr und sie werden immer ärmer.

 

Von 2014 bis 2017 hat sich die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland verdoppelt. Im Jahr 2018 waren rund 678.00 Menschen in Deutschland wohnungslos gemeldet. Darunter sind etwa 41.000 Menschen, die ohne jegliche Unterkunft auf der Straße leben (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe).

 

Bei Neubauwohnungen gab es im Kreis Bad Kreuznach im Jahr 2017 einen Rückgang von 27 % zum Vorjahr.

 

Die Hauptgründe für die steigende Zahl der Wohnungslosen sind das unzureichende Angebot an bezahlbarem Wohnraum, die Schrumpfung des Sozialwohnungsbestandes und die Verfestigung von Armut. Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor in der EU.

 

Arm trotz Arbeit trifft auf immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu.

 

Aktuelle Löhne im unteren Einkommensbereich und niedrige Renten reichen sehr oft nicht aus, um eine günstige Wohnung zu bezahlen. Hartz IV ebenfalls nicht. Im Wohnungsmangel bei gleichzeitig steigenden Mieten steckt sozialer Sprengstoff.

 

Nach Berechnungen, die der Immobilienmarktspezialist "empirica-systeme" durchgeführt hat, müssen viele Haushalte mehr als 27 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete einer Neubauwohnung ausgeben. Der Wert von 27 Prozent gilt Experten als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld zur sonstigen Lebensführung zur Verfügung bleibt, insbesondere bei Menschen mit kleineren Einkommen. In Frankfurt liegt die Mietbelastungsquote sogar bei 40,7 Prozent.

 

Wer mit einer Vollzeitstelle nur Mindestlohn-Niveau oder knapp darüber verdient, kann sich oft keine günstige Wohnung mehr leisten, auch im Landkreis Bad Kreuznach nicht. Die angenommenen Werte beim ALG II genügen ebenfalls nicht, um eine einfache Wohnung bei der Bad Kreuznacher GEWO-BAU zu bezahlen. Betroffene Gewerkschaftsmitglieder mussten den DGB-Rechtsschutz bemühen, um vom Jobcenter die wirklichen Kosten der Unterkunft zu erhalten.

 

Wohnungsbau ist eine öffentliche Aufgabe und gehört zur Daseinsvorsorge. Die öffentliche Hand ist gefordert – auch der Landkreis und die Stadt Bad Kreuznach.

 

Der Ausstieg des Staates und auch vieler Kommunen aus dem Wohnungsbau war ein schwerer sozialpolitischer Fehler, dessen Auswirkungen wir von Tag zu Tag stärker spüren.

 

Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hält der DGB-Kreisverband Bad Kreuznach folgende Maßnahmen für erforderlich:

  • Die öffentliche Hand ist gefordert, mehr Anreize zum Bau bezahlbarer Wohnungen – vor allem zur Miete – zu schaffen.

  • Öffentliche Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und ein nicht profitorientierter Wohnungswirtschaftssektor sind zu stärken. Die (erneute) Gründung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften durch die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte muss ermöglicht und umgesetzt werden. Wir brauchen eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft auch für den Landkreis Bad Kreuznach und/oder in den Verbandsgemeinden.

  • Die Gemeinnützigkeit für kommunale Wohnungsbaugesellschaften muss wieder anerkannt werden.

  • Öffentlicher Baugrund darf nicht länger nach Höchstpreisen und ohne Auflagen an private Investoren verkauft werden. Soziale Kriterien, die dem Gemeinwohl dienen, sind anzuwenden. Bei der Vergabe von Baugrund ist auch Erbpacht als Alternative zum Verkauf in Betracht zu ziehen, damit der Besitz von Grund und Boden in öffentlicher Hand bleibt.

  • Die Erteilung von Baugenehmigungen dauert oftmals viel zu lange. Die Personalausstattung in den für die Baugenehmigungen zuständigen Ämtern und Behörden muss spürbar verbessert werden.

  • Sozialwohnungen und Wohnheimplätze müssen auch für Auszubildende und Studierende geschaffen werden.

  • Ein ausreichender Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen für Seniorinnen und Senioren ist bei städtebaulichen Maßnahmen zu garantieren, damit Wohnen in der vertrauten Umgebung weiter möglich ist.

  • Bei Genehmigungsverfahren für private Wohnanlagen ist sicherzustellen, dass Wohneinheiten für unterschiedliche Einkommensgruppen bereitgehalten werden.

  • Soziale Brennpunkte dürfen nicht nur durch eine Wohlfahrtspolitik beruhigt werden. Vielmehr müssen Stadtentwicklungspolitik und Mietobergrenzen das solidarische Miteinander der Menschen strukturell fördern und Gettobildung verhindern. Sozialer Wohnungsbau muss in allen Wohngebieten einer Stadt und auch in den Dörfern stattfinden. Auch Landgemeinden müssen Bauplätze für den Mietwohnungsbau ausweisen.

  • Die Bemessungszeiträume der Mietspiegel sollten von vier auf zehn Jahre verlängert werden, um die Mieterinnen und Mieter wirksam vor Wucher zu schützen.

  • Die Investitionsumlage für energetische Sanierungen von Wohngebäuden an die Mieterinnen und Mieter ist deutlich zu senken.

  • Der DGB hält prinzipiell ein einklagbares Recht auf eine Sozialwohnung für notwendig.

 

 

Wohnungslosenhilfe